Beschließende Ausschüsse
Der Kirchengemeinderat wird durch 2 beschließende Ausschüsse unterstützt. Diese Zahl ist in der Ortssatzung festgelegt. Die Ausschüsse werden durch den Kirchengemeinderat gewählt und sind nach Kirchengemeindeordnung nichtöffentlich.
Bauausschuss
Mitglied Kraft Amtes:
- KirchenpflegerIn
5 gewählte Mitglieder:
- Mitglieder des KGR, werden durch KGR gewählt
- Zuwahl von bis zu 2 Personen als Experten von außen durch KGR möglich
Aufgaben
- Die Überprüfung der Gebäudeunterhaltung für alle Gebäude, insbesondere für die Überprüfung des baulichen Zustands und für den Vorschlag von Instandsetzungsmaßnahmen zuständig.
- Beratung über die Durchführung von Neu- bzw. Erweiterungsbauten und deren zeitlicher Abfolge.
- Begleitung der Umsetzung baulicher Maßnahmen einschließlich der notwendigen Beschlüsse im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel und der Grundsatzbeschlüsse des Kirchengemeinderats.
Mitglieder im Bauausschuss
- 1. Vorsitzende: KGRin Eva Bosch
- 2. Vorsitzender: KGR Thomas Musial
- Pfarrer Pál Gémes
- KGR Steffan Kurbasik
- KGR Werner Seibold
Zugewählte Mitglieder
- Architektin Sabine Lindenau
- Bernhard Schulz
Beratend:
- Kirchenpfleger Müller-Mühlhäuser
Personalausschuss
(auch bekannt als Besetzungsgremium)
Mitglieder Kraft Amtes
- KirchenpflegerIn,
- die beiden Vorsitzenden des KGR
4 gewählte Mitglieder
- Mitglieder des KGR, werden von KGR gewählt
Aufgaben
- Der Personalausschuss entscheidet über die Anstellung und Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinde, sofern nicht die Zuständigkeit des Kirchengemeinderats nach §3 Abs.2 besteht.
- Bei der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ausschließlich oder überwiegend in einem bestimmten Wohnbezirk tätig sind, wird dem Parochieausschuss ein Vorschlagsrecht eingeräumt.
Mitglieder im Personalausschuss
- KGRin Eva Bosch
- KGR Julian Deifel
- KGR Christoph Paule
- KGRin Julia Reisch
- KGR Wilfried Stirm
Vertretung
- KGR Thomas Musial