Der Kirchengemeinderat
Am 1. Dezember 2019 wurde der neue Kirchengemeinderat (KGR) für die
Kirchengemeinde Fellbach gewählt.
Er ist sechs Jahre im Amt.
„Kirchengemeinderat und Pfarrerin/Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihres Amtsversprechens sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen“ (§ 16 KGO).
Der KGR wählt zu Beginn seiner Amtsperiode "mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder eines seiner gewählten oder zugewählten Mitglieder zur oder zum ersten Vorsitzenden. Den zweiten Vorsitz führt die Pfarrerin oder der Pfarrer. Der KGR kann vor jeder Wahl einer oder eines Vorsitzenden beschließen, dass die Pfarrerin oder der Pfarrer den ersten Vorsitz führt und das gewählte oder zugewählte Mitglied den zweiten" (§ 23,1 KGO).
Der Kirchengemeinderat wird durch die folgenden beschließenden Ausschüsse ergänzt:
- Bauausschuss
- Personalausschuss / Besetzungsgremium
Die Leitungsgremien der einzelnen Standorte Luther-Melanchthon, Paulus, Johannes-Brenz befinden sich im Aufbau. Sie werden aus den jeweiligen Pfarrern und Kirchengemeinderäten, sowie aus hinzugewählten Personen bestehen.
Das Leitungsgremium Luther-Melanchthon wurde am 22.01. konstituiert und im Gottesdienst am 26.01. in der Lutherkirche vorgestellt und eingeführt. Neben den Pfarrern und den KGR-Mitgliedern Bosch, Deifel, Linke, Meinert, Musial, Puder, Reisch, Seibold hat der KGR als weitere Mitglieder des Leitungsgremiums Luther-Melanchthon hinzu gewählt: Sabine Faulhaber, Ingrid Lorenz-Paule und Doro Musial.
Die Kirchengemeinderäte sind im Kirchenbezirk in einigen Ausschüssen verteten.
Im Distrikt (Fellbach, Schmiden, Oeffingen) ist die evangelische Kirchengemeinde Fellbach am Arbeitskreis christlicher Kirchen beteiligt.